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Hat der Betreiber einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung das Modul 1 gemäß § 14a EnWG gewählt, kann er sich zusätzlich ab 2025 für ein zeitvariables Netzentgelt entscheiden (Modul 3). Durch dieses neu hinzugekommene zeitvariable Netzentgelt sollen Lastspitzen im Netz reduziert werden. Die Netzbetreiber werden verpflichtet, Zeiten zu ermitteln, in welchen die unterschiedlichen Tarifstufen gelten. Mittels dieses Tools können Sie die Netzentgelte basierend auf einer Lastzeitreihe automatisiert berechnen. Dabei findet eine Optimierung der Tarifstufen statt, sodass Lastspitzen reduziert werden. Die Tarifstufen müssen auf dem Preisblatt für das folgende Jahr ausgewiesen werden.
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