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Kalkulator für § 14a EnWG

Demo

Hat der Betreiber einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung das Modul 1 gemäß § 14a EnWG gewählt, kann er sich zusätzlich ab 2025 für ein zeitvariables Netzentgelt entscheiden (Modul 3). Durch dieses neu hinzugekommene zeitvariable Netzentgelt sollen Lastspitzen im Netz reduziert werden. Die Netzbetreiber werden verpflichtet, Zeiten zu ermitteln, in welchen die unterschiedlichen Tarifstufen gelten. Mittels dieses Tools können Sie die Netzentgelte basierend auf einer Lastzeitreihe automatisiert berechnen. Dabei findet eine Optimierung der Tarifstufen statt, sodass Lastspitzen reduziert werden. Die Tarifstufen müssen auf dem Preisblatt für das folgende Jahr ausgewiesen werden.

Zeitreihen

Ab dem Jahr 2025 müssen alle Verteilnetzbetreiber die zeitvariablen Netzentgelte gemäß der Festlegung BK8-22/010-A zum §14a EnWG ermitteln. Zur Berechnung der zeitvariablen Netzentgelte benötigen wir eine Zeitreihe mit 96 Viertelstundenwerten. Bitte laden Sie diese als CSV-Datei hoch.
Die Ermittlung der relevanten Zeiten kann als Lastgang in der NS-Ebene der höchsten ¼-Stunden-Entnahmen im Tagesverlauf je Quartal erfolgen (analog zur Vorgehensweise bei der Bestimmung des Hochlastzeitfensters gemäß §19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV) Sie finden eine Vorlage zum Download unter dem folgenden Button.

Vorlage herunterladen

Der Lastgang ist in der Demo vorgegeben


Arbeitspreis (Netto) in der Standardtarifstufe

Zur Berechnung der zeitvariablen Netzentgelte benötigen wir den aktuellen Arbeitspreis für die Standardtarifstufe. Bitte geben Sie diese in ct/kWh an.

ct/kWh

In der Demo sind die Netzentgelte fest vorgegeben

Jahreszeit

Das zeitvariable Netzentgelt kann für jede Jahreszeit berechnet werden. Bitte wählen Sie die entsprechende Jahreszeit zur Berechnung aus.

In der Demo ist die Auswahl der Jahreszeit leider nicht möglich